Verhalten bei witterungsbedingten Fahrtunterbrechungen
Die Kreisverwaltung weist mit Blick auf die Jahreszeit auf folgende Regelung hin:
Bei witterungsbedingten Fahrtunterbrechungen sollen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht des Fahrerpersonals verbleiben. Die Schüler/ innen können jedoch auf eigenen Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der Kl. 8 aussteigen. In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den
Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.
Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste. Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen oder Fahrausfällen ist vom Fahrer möglichst die Schule direkt zu informieren oder umgehend das Verkehrsunternehmer bzw.die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen Schulen unterrichtet werden können. Die Verkehrsunternehmen sollen die Schulen frühestmöglich informieren, wann bzw. ob ein Fahrbetrieb wieder möglich ist.
Die Eltern bitten wir, den Kindern nahezulegen, in solchen Situationen im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.