Neue Coronarichtlinien
Ab dem 26.11.2022 gelten neue Coronarichtlinien für das Land Rheinland-Pfalz. Bitte beachten Sie die für die Schulen relevanten Änderungen im Falle einer Coronaerkrankung Ihres Kindes:
- Kinder, die an Corona symptomhaft erkrankt sind, bleiben wie alle anderen kranken Kinder zu Hause.
- Die generelle Absonderungspflicht (Quarantäne) entfällt. Stattdessen gilt mindestens 5 Tage Maskenpflicht für positiv auf Corona getestete Personen. Nach den fünf Tagen entfällt diese, wenn die betreffende Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
- Es entfällt bei der Krankmeldung in der Schule auch die Pflicht, eine Coronaerkrankung als Grund zu benennen.