Fahrkarten
Für den Schulweg über 4 km besteht Anspruch auf die Schülerbeförderung durch Busse der ORN. Diese ist für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 kostenlos, für die Jahrgänge der Mainzer Studien Stufe MSS 11 bis 13 muss in der Regel ein Eigenanteil geleistet werden. Zur Möglichkeit der Fahrtkostenübernahme in der Sekundarstufe II hat die Kreisverwaltung ein ↗ Informationsblatt erstellt, das Sie herunterladen können. Die weiteren Bestimmungen zu den Beförderungsbedingungen und -gebühren entnehmen Sie bitte der Webseite des Landkreises Bad Kreuznach. Zur Information gibt es dort eine Broschüre mit den wichtigsten Regelungen.
↗ Broschüre mit den wichtigsten Informationen zur Schülerbeförderung (PDF-Datei; 166 kb)
Verlorene Fahrkarten
Bei der Benutzung von Linienbussen (Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV) muss ein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden können. Bei Verlust eines Monatsmärkchens erfolgt schuljährlich ein einmaliger kostenloserErsatz bis zum Ende des laufenden Monats. Dieser Ersatzfahrausweis kann im Schulsekretariat oder bei der Kreisverwaltung ausgestellt werden.
Bei Verlust des kompletten Fahrkartenblocks oder der Jahreskarte gibt es ebenfalls einen schuljährlich einmaligen Ersatz. Dieser erfolgt allerdings direkt beim Verkehrsunternehmen. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Für die Übergangszeit bis zur Aushändigung der Ersatzkarte kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden.
ORN-Beschwerdestelle
Tel. 0671/841200