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Busverkehr & Fahrkarten

Alle Verbindungen zu und von der Alfred-Delp-Schule findet man mit der Suchmaske:  www.rnn.info/fahrplan/preis-und-fahrplanauskunft.

Bei Nachfragen zu Busausfällen, Verspätungen können sich Eltern an folgende Nummer wenden: 0671 - 89 66 40  oder  0171 – 3542907 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

  •  Busabfahrtplan am Mittag und Schulliste der Verbindungen zu/von der ADS
  • Weitere Informationen zum Schülerverkehr finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bad Kreuznach.
  • Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 11 eine Fahrkarte beantragen wollen, benötigen von der Schule eine Schulbescheinigung als Berechtigungsnachweis. Sie ist im Sekretariat erhältlich und mit dem Antrag bei der ORN einzureichen.
  • Bei witterungsbedinten Fahrtunterbrechungen sollen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht des Fahrerpersonals verbleiben. Die Schüler/ innen können jedoch auf eigenen Wunsch aussteigen. Der Fahrer muss sie dann darauf hinweisen, dass sie dies auf eigene Gefahr tun. Bei Dunkelheit dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften nur Schüler ab der Kl. 8 aussteigen. In unmittelbarer Nähe von geschlossenen Ortschaften kann der Fahrer die Kinder in den

    Ort führen und von dort die erforderlichen Maßnahmen einleiten (z.B. telefonische Meldung). Der Fahrer verweilt grundsätzlich bei den Kindern bis Hilfe eintrifft.
    Diese Richtlinie dient als Leitfaden, an dem sich das Fahrpersonal orientieren soll. In jedem Einzelfall – insbesondere bei drohender Gefahr – muss das Fahrpersonal eine Entscheidung treffen, die der Situation angepasst ist. Dabei dient als oberstes Gebot das größtmögliche Maß an Sicherheit für die beförderten Fahrgäste. Bei (z.B. witterungsbedingten) Fahrtunterbrechungen oder Fahrausfällen ist vom Fahrer möglichst die Schule direkt zu informieren oder umgehend das Verkehrsunternehmer bzw.die Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu verständigen, damit von dort die betroffenen Schulen unterrichtet werden können. Die Verkehrsunternehmen sollen die Schulen frühestmöglich informieren, wann bzw. ob ein Fahrbetrieb wieder möglich ist.

    Die Eltern bitten wir, den Kindern nahezulegen, in solchen Situationen im Bus zu verbleiben bzw. den Anweisungen des Fahrpersonals zu folgen.

  • Verlorene Fahrkarten: Bei der Benutzung von Linienbussen (Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV) muss ein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden können. Bei Verlust eines Monatsmärkchens erfolgt schuljährlich ein einmaliger kostenloserErsatz bis zum Ende des laufenden Monats. Dieser Ersatzfahrausweis kann im Schulsekretariat oder bei der Kreisverwaltung ausgestellt werden. Bei Verlust des kompletten Fahrkartenblocks oder der Jahreskarte gibt es ebenfalls einen schuljährlich einmaligen Ersatz. Dieser erfolgt allerdings direkt beim Verkehrsunternehmen. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Für die Übergangszeit bis zur Aushändigung der Ersatzkarte kann eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden.